FAQ zum Ablauf der Ernährungstherapie/Ernährungsberatung
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Wird die Ernährungstherapie/Ernährungsberatung von der Krankenkasse bezuschusst?
Präventive Ernährungsberatung (§20 SGB V) ist für "überwiegend" Gesunde. Hier kann Ihre Krankenkasse einmal jährlich eine Bezuschussung bewilligen.
Ernährungstherapeutische Beratung (§43 SGB V) ist für Menschen mit einer ernährungsabhängigen Erkrankung. Dabei wird die Beratung anteilig von der Krankenkasse bezuschusst. Dabei variiert der Anteil je nach Krankenkasse
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Wie wird ein Antrag an die Krankenkasse gestellt?
Damit die Krankenkasse sich an den Kosten beteiligt, benötigen Sie eine Notwendigkeitsbescheinigung. Dies bekommen Sie bei Ihrem Hausarzt oder kann direkt bei mir angefragt werden.
Die Notwendigkeitsbescheinigung, sowie den Kostenvoranschlag für die Ernährungsberatung senden Sie dann an Ihre Krankenkasse oder übergeben diese Aufgabe an mich.
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Was kostet eine Ernährungstherapie/Ernährungsberatung?
Je nach Beratungsinhalt und länge der zu behandelnden Themen, ergeben sich die Kosten für die Beratung.
Um Ihnen ein individuelles Angebot zu machen, vereinbaren Sie ein kostenlosen Infotermin.
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Wie funktioniert die Ernährungstherapie/Ernährungsberatung?
Zu Beginn der Beratung wird eine Anamnese erstellt, das bedeutet Daten wie Ihr Gewicht, die Größe und weite Angaben werden aufgenommen.
Danach wird ein individuelle Ernährungsplan für Sie erstellt, der auf die jeweilige Zielsetzung ausgerichtet ist. In den folgenden Terminen stehen Thematiken, sowie die Optimierung Ihres Ernährungsplans an. Am Ende haben Sie Ihren eigenen persönlichen Ernährungsordner, den Sie jederzeit auch nach der Beratung nutzen können.
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Sind spezielle Lebensmittel nötig?
Für die Ernährungsberatung brauchen Sie sich keine teuren Lebensmittel oder Pillen im Internet kaufen. Die Ernährungsberatung hat die Zielsetzung, mit natürlichen Lebensmitteln eine Ernährungsumstellung zu schaffen.
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Was ist eine Ernährungsumstellung?
Im Gegensatz zu kurzfristigen Diäten und Ernährungstrends, zielt eine Ernährungsumstellung auf eine dauerhafte Veränderung der Essgewohnheiten ab, die ein Leben lang beibehalten werden. Wann und wie oft Sie essen, können Sie aktiv mit bestimmen. Dabei gibt es keine Verbote oder Verzichte von Lebensmitteln!
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Bieten sie auch online Beratung an?
Jeder Termin kann persönlich oder online wahrgenommen werden